Wirtschaftsstrafrecht

Daniel Korff - Kanzlei für Strafrecht - in Berlin und bundesweit

Die Grenzen zwischen erlaubtem und strafrechtlich relevantem unternehmerischen Handeln sind oft fließend. Unsere Kanzlei unterstützt Freiberufler, Selbstständige und Führungskräfte bei der Verteidigung gegen wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe.

Findiger Geschäftssinn und Betrug, wirtschaftlicher Verlust und Insolvenzstraftaten, risikofreudiges unternehmerisches Handeln und Untreue liegen dicht beieinander. Heute müssen Freiberufler, Selbstständige oder Führungskräfte eines Unternehmens neben der betriebswirtschaftlichen Geschäftstätigkeit auch zwangsläufig Sachverhalte in strafrechtlicher Hinsicht beleuchten. Kleinste Ungenauigkeiten können bereits ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft auslösen.

Neben der Bestrafung der Verantwortlichen und möglichen berufsrechtlichen Sanktionen drohen auch dem Unternehmen erhebliche Schäden durch öffentlichkeitswirksame Ermittlungen und den damit einhergehenden Reputations- und Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern.

Kanzlei Korff berät und verteidigt Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere bei Vorwürfen:

  • der Untreue (§ 266 StGB)
  • des Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 266a StGB)
  • der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) und des Bankrotts (§ 283 StGB)
  • der unrichtigen Darstellung (§§ 331 ff. HGB)
  • des Kreditbetrugs (§ 265 b StGB)
  • der Bestechung und Bestechlichkeit (§ 299 StGB)
  • der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
  • der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 298 StGB)
  • des Insiderhandels (§ 38 WpHG)

Das Verteidigungsziel im Wirtschaftsstrafrecht ist grundsätzlich eine geräuschlose Erledigung im Ermittlungsverfahren und die Vermeidung einer Hauptverhandlung. Dabei wird eine an den individuellen Interessen des Mandanten ausgerichtete, maßgeschneiderte Lösung erarbeitet.

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