Geldstrafe

Daniel Korff - Kanzlei für Strafrecht - in Berlin und bundesweit

Die Geldstrafe: Eine Sanktion in Tagessätzen

Eine Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die durch ein Urteil oder einen Strafbefehl verhängt wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht als fester Betrag, sondern in Tagessätzen angeordnet wird. Dieses System stellt sicher, dass die Strafe den unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen des Verurteilten gerecht wird.

Anzahl und Höhe der Tagessätze

Die Geldstrafe besteht aus zwei Komponenten: der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines Tagessatzes.

  • Anzahl: Das Gericht legt die Anzahl der Tagessätze fest, die je nach Schwere der Tat zwischen 5 und 360 Tagessätzen betragen kann.
  • Höhe: Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an Ihrem monatlichen Nettoeinkommen. Sie entspricht üblicherweise 1/30 Ihres Nettoeinkommens.Dabei werden auch Unterhaltszahlungen und andere finanzielle Belastungen berücksichtigt.

Ein Rechenbeispiel

Der letztlich zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Multiplikation der Tagessatzanzahl mit der Tagessatzhöhe.

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.100 Euro beträgt der Tagessatz 70 Euro (2100 / 30).

Bei einem Urteil von beispielsweise 90 Tagessätzen ergibt sich eine Geldstrafe von (90 x 70 Euro =) 6.300 Euro.

Hätte der Verurteilte ein höheres Einkommen von 6.000 Euro (Tagessatz: 200 Euro), würde er für die gleiche Tat eine Strafe von (90 x 200 Euro =) 18.000 Euro zahlen.

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