Medizin- / Arztstrafrecht
Das Medizinstrafrecht, auch Arztstrafrecht genannt, befasst sich mit den strafrechtlichen Vorwürfen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit von Ärzten und medizinischem Personal ergeben. Die Kanzlei Korff bietet hierbei eine umfassende Verteidigung.
Im Kern steht oft der Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung. Diese Delikte können schnell entstehen, da die Behandlung von Patienten zwangsläufig mit Risiken verbunden ist und ein nicht optimales Behandlungsergebnis schnell als Kunstfehler oder Behandlungsfehler interpretiert werden kann.
Die Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung im Medizinstrafrecht reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Hinzu kommen berufsrechtliche Sanktionen wie der Entzug der Approbation oder das Ruhen der Zulassung, was die berufliche Existenz gefährdet. Aus diesem Grund ist eine engmaschige Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt unerlässlich.
Häufige Vorwürfe im Medizinstrafrecht:
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) nach Behandlungsfehlern
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) nach Behandlungsfehlern
- Abrechnungsbetrug
- Korruptionsdelikte wie Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
- Dokumentationsdelikte (z.B. falsche Patienten-/Krankenunterlagen)
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB)
Sollten Sie als Mediziner oder medizinisches Personal mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sein, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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